Ex parte Milligan | |
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Entschieden: | 3. April 1866 |
Name: | Ex parte Lambdin P. Milligan |
Zitiert: | 71 U.S. 2 4 Wall. 2; 18 L. Ed. 281; 1866 U.S. LEXIS 861 |
Sachverhalt | |
Klage gegen ein Todesurteil eines Militärgerichtes gegen einen Zivilisten | |
Entscheidung | |
Bürgerrechte von Zivilisten und der institutionelle Schutz durch zivile Gerichte können durch das Kriegsrecht nicht außer Kraft gesetzt werden, solange diese Gerichte funktionsfähig sind. | |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Davis, Clifford, Field, Grier, Nelson |
Mindermeinung: | Chase, Wayne, Swayne, Miller |
Angewandtes Recht | |
Verfassung der Vereinigten Staaten |
Als ex parte Milligan wird eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten aus dem Jahr 1866 bezeichnet. Die Entscheidung gilt als ein Präzedenzfall für die Bedeutung des Habeas Corpus im Ausnahmezustand. Sie ist eine der wenigen Entscheidungen zum Umfang der Vollmachten des Präsidenten der Vereinigten Staaten im Kriegsfall und ist insofern auch ein Vorläufer der Entscheidung in Sachen Hamdan v. Rumsfeld von 2005.[1]