Ex parte Milligan

Ex parte Milligan
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Entschieden: 3. April 1866
Name: Ex parte Lambdin P. Milligan
Zitiert: 71 U.S. 2 4 Wall. 2; 18 L. Ed. 281; 1866 U.S. LEXIS 861
Sachverhalt
Klage gegen ein Todesurteil eines Militärgerichtes gegen einen Zivilisten
Entscheidung
Bürgerrechte von Zivilisten und der institutionelle Schutz durch zivile Gerichte können durch das Kriegsrecht nicht außer Kraft gesetzt werden, solange diese Gerichte funktionsfähig sind.
Positionen
Mehrheitsmeinung: Davis, Clifford, Field, Grier, Nelson
Mindermeinung: Chase, Wayne, Swayne, Miller
Angewandtes Recht
Verfassung der Vereinigten Staaten

Als ex parte Milligan wird eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten aus dem Jahr 1866 bezeichnet. Die Entscheidung gilt als ein Präzedenzfall für die Bedeutung des Habeas Corpus im Ausnahmezustand. Sie ist eine der wenigen Entscheidungen zum Umfang der Vollmachten des Präsidenten der Vereinigten Staaten im Kriegsfall und ist insofern auch ein Vorläufer der Entscheidung in Sachen Hamdan v. Rumsfeld von 2005.[1]

  1. War and Treaty Powers, www.law.umkc.edu (Memento des Originals vom 13. September 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.law.umkc.edu

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